I: Das Wesen der Gesamthandsgesellschaft.- ? 1 Die Gesamthandsgesellschaft als Rechtsfigur des Personenrechts und die Gesellschaft als schuldrechtliches Rechtsverh?ltnis.- I. Die Gesamthandsgesellschaft als Urfigur der Gesamthand und als schuldrechtliches Rechtsverh?ltnis.- II. Die Gesellschaft im ersten und zweiten Entwurf des BGB.- III. Die Gesellschaft als blo? schuldrechtliches Rechtsverh?ltnis die Au?en- und Innengesellschaft und insbesondere die Unterbeteiligung.- IV. Die M?glichkeit unterschiedlicher Verm?genszuordnung.- ? 2 Der Gesellschaftsvertrag als personenrechtlicher und als schuldrechtlicher Vertrag.- I. Das Nebeneinander von personenrechtlichen und schuldrechtlichen Elementen.- II. Die Abgrenzung des personenrechtlichen und des schuldrechtlichen Bestandteils des Gesellschaftsvertrages.- III. Die Problematik der Fehlerhaftigkeit der Gesellschaft als eine solche hinsichtlich der Existenz der Gesellschaft als Personengemeinschaft und des Verh?ltnisses der Gesellschafter zur Gesellschaft einerseits und des Verh?ltnisses der Gesellschafter untereinander andererseits.- IV. Der Gesellschaftsvertrag und die Regelung der ?? 320 ff. BGB.- V. Die Auslegung des Gesellschaftsvertrages.- ? 3 Der gemeinsame Zweck als konstituierendes Element der Personengesellschaft.- I. Der gemeinsame Zweck als Zweck der Gesellschaft und nicht der einzelnen Gesellschafter.- II. Der gemeinsame Zweck und die Frage der Gewinn- und Verlustbeteiligung.- III. Das Halten und Verwalten von Verm?gen oder einzelnen Verm?gensgegenst?nden, insbesondere eines Grundst?cks, als gemeinsamer Zweck einer Gesellschaft des b?rgerlichen Rechts.- IV. Der gemeinsame Zweck bei der Innengesellschaft.- V. Die societas leonina.- ? 4 Die Gesamthandsgesellschaft als Personengemeinschaft.- I. Die Orientierung des Gesamthandsbegriffs am Gesamthandsverm?gen und die Lehre von der Gesamthand als Personengemeinschaft.- II. Die Gesamthand als Gruppe.- III. Die Personengemeinschaft der Gesamthand als Einheit.- IV.lăT