Die Neutralitat der schweizerischen Eidgenossenschaft hatte seit dem 30jahrigen Kriege grundsatzlichen und dauernden Charakter gewonnen und unterscheidet sich dadurch von der gelegentlichen Neutralitat anderer Staaten, von einer gleichfalls grundsatzlichen der Republik Venedig durch ihre entschiedene Handhabung. Es sind hauptsachlich zwei Umstande, welche die Erhaltung der Neutralitat in der alten Eidgenossenschaft zugleich einerseits bedingten oder moglich machten und andrerseits erschwerten: die Bunde mit den umgebenden, bei Kriegen meist in Betracht kommenden Machten und die kirchliche Spaltung. Das freundschaftliche Verhaltnis, welches zwischen den Orten oder einem Teil derselben und Frankreich, Osterreich, Spanien und Savoyen - von andern vorubergehenden und weniger wichtigen Bunden abgesehen - auf ewige oder doch sehr lange Zeit durch Vertrage geregelt war, hatte ein neutrales Verhalten derselben zur naturlichen Folge, ja konnte ohne ein solches gar nicht bestehen. In dem von mir zu behandelnden Zeitraum fallen denn auch die beiden Begriffe, das Halten der Bunde und die Neutralitat, vollig zusammen. Die Orte versprechen Bunde und Allianzen und die Neutralitat zu beobachten, die fremden Machte klagen, dass etwas wider Bunde und Neutralitat streite, das eine wird in Kriegszeiten selten ohne das andere genannt, oft aber das eine an Stelle des andern. [...] Vorliegender Band untersucht die Neutralitat der Eidgenossenschaft. Die Autorin geht insbesondere auf die Orte Zurich und Bern wahrend des spanischen Erbfolgekrieges ein. Dieses Buch ist ein unveranderter Nachdruck der Originalausgabe von 1892.