Die Rechtsphilosophie Hegels ist von den Werken des Philosophen das einzige, das er einem besonderen, genau begrenzten Unterteile seines Systems gewidmet hat. Die Ph?nomenologie und die Enzyklop?die behandeln, jede unter einem eigent?mlichen Gesichtspunkte, den gesamten Inhalt des menschlichen Bewu?tseins. Die Logik beschr?nkt sich zwar auf die Entwickelung der reinen Vernunftbestimmungen, die jenen Inhalt gestalten und beherrschen; aber so gibt eben auch sie sich als ein Abbild der Totalit?t. Nicht da? sie nur den Rahmen darb?te, in den der ganze Reichtum des Wirklichen sich einspannen l??t, sondern sie bildet den alles umfassenden Grund- und Aufri?, den dieser mit seinem Leben sowohl erf?llt wie auch inneh?lt. Die Probe darauf, ob die Anlage seines Systems und die Auswahl seiner leitenden Kategorien geeignet sei, ein gesondertes, durch die Erfahrungswissenschaft vern?nftig bearbeitetes Gebiet der Wirklichkeit in seinem eigenen Zusammenhang und in der lebendigen F?lle seiner Momente im einzelnen zu begreifen und darzustellen, hat Hegel schriftstellerisch nur in der Rechtsphilosophie geliefert. [...] Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 - 1831), der als wichtigster Vertreter des deutschen Idealismus gilt, behandelt in dem vorliegenden Band die Grundlinien der Philosophie des Rechts. Dieses Buch ist ein unver?nderter Nachdruck der l?ngst vergriffenen Originalausgabe von 1911.