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Joachim Kleest und Egon Reuter zeigen, wie sich die Vereinbarungen der Netzbetreiber und -nutzer f?r den in Deutschland gew?hlten verhandelten Netzzugang entwickelten, und vergleichen diese freiwillige Selbstregulierung der Wirtschaft mit den M?glichkeiten eines staatlichen Regulierers. Es wird deutlich, dass die Selbstregulierung den Erfordernissen nicht gerecht wird und dass der Wettbewerb vier Jahre nach ?ffnung der Energiem?rkte nicht den Erwartungen entspricht.Energiewirtschaftsgesetz von 1935 und dessen Neuordnung 1998Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr?nkungenEurop?ische Rechtsvorgaben von 1957 bis 2001Lokale, regionale und interregionale EnergieversorgungsunternehmenPrivatwirtschaftliche StromerzeugungVerhandelter NetzzugangRegulierter NetzzugangJoachim Kleest studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der Universit?t der Bundeswehr in Hamburg. Er ist derzeit als Offizier in der Instandsetzungstruppe bei der Bundeswehr in Rotenburg (W.) eingesetzt.
Professor Egon Reuter lehrt Energiewirtschaft an der Universit?t der Bundeswehr in Hamburg.
Ein diskriminierungsfreier Netzzugang mit den erforderlichen ?bertragungs- und Verteilungsdienstleistungen ist die Voraussetzung f?r den Einsatz moderner Handelskonzepte in der Stromwirtschaft.
Joachim Kleest und Egon Reuter zeigen, wie sich die Vereinbarungen der Netzbetreiber und -nutzer f?r den in Deutschland gew?hlten verhandelten Netzzugang entwickelten, und vergleichen diese freiwillige Selbstregulierung der Wirtschaft mit den M?glichkeiten eines staatlichen Regulierers. Es wird deutlich, dass die Selbstregulierung den Erfordernissen nicht gerecht wird und dass der Wettbewerb vier Jahre nach ?ffnung der Energiem?rkte nicht den Erwartungen entspricht: Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Netzen wurde nicht erreicht. Deshalb und auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit auf EU-Ebene ziehen die Autoren einen staatlichen Regulierer dem Sofortvollzug des Bundeskartellamtes vor.
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